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AGB'S

 §1 Angebote

Mit der Verwendung des Angebotes der Proventus Consult GmbH erkennt der Empfänger/ Auftraggeber die nachstehenden Geschäftsbedingungen an. Als Verwendung des Angebots gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme mit den Proventus Consult GmbH oder dem Eigentümer. Die Angaben der Proventus Consult GmbH Angebote beruhen auf den Proventus Consult GmbH erteilten Informationen. Die Angaben, welche nach bestem Wissen und Gewissen erteilt werden, erfolgen ohne jede Gewähr und Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Angebote der Proventus Consult GmbH erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben vorbehalten.

 

§2 Unbefugte Weitergabe

Die Angebote und Mitteilungen der Proventus Consult GmbH sind nur für den Empfänger/ Auftraggeber selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne die Zustimmung der Proventus Consult GmbH nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, einen Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre. Der Empfänger/ Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne Einschaltung der Proventus Consult GmbH Verbindungen zum Käufer/ Verkäufer herzustellen oder Innenbesichtigungen durchzuführen.

 

§3 Vorkenntnis

Ist dem Empfänger das von den Proventus Consult GmbH nachgewiesene Objekt bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterbleibt diese Benachrichtigung, so gilt der Nachweis und die Vermittlung der Proventus Consult GmbH als ursächlich für den Vertragsabschluß. Die Vorkenntnis eines durch die Proventus Consult GmbH angebotenen und vermittelten Objektes schließt die Provisionspflicht des Empfängers nicht aus. Sofern der Empfänger/ Auftraggeber nachweisen kann, dass die Tätigkeit der Proventus Consult GmbH nicht zum Vertragsabschluß geführt hat, verpflichtet er sich zum Ersatz der von den Proventus Consult GmbH erbrachten Aufwendungen.

 

§4 Provisionsanspruch

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Hierbei genügt auch die Mitursächlichkeit. Auch bei telefonisch / mündlich bekannt gegebenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag abgeschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf oder umgekehrt bzw. Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung). Wird ein durch uns nachgewiesenes oder verkauftes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von fünf Jahren danach gekauft, so ist hierfür die vereinbarte oder ortsübliche Provision abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Provision zu zahlen. Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dies gilt auch, wenn der Vertrag aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aufgelöst wird oder aus anderen in einer Person liegenden Gründen rückgängig gemacht, bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

 

§5 Folgeanspruch

Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Angebot oder Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen oder weitere Vereinbarungen, auch unabhängig vom ursprünglichen Angebot, zustande kommen.

 

§6 Fälligkeit

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig.

§7 Provisionssätze

Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze für Nachweis und Vermittlung gelten als vereinbart, falls nicht andere Bedingungen im Angebot (Exposé) benannt oder zwischen den Parteien vereinbart sind.

 

§7.1 Kauf

Bei An- und Verkauf von Wohnungs-, Haus- und Grundbesitz, errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen, vom Käufer 6%.

 

§7.2 Erbbaurecht

Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten, berechnet vom auf die Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins 5%, mindestens jedoch einen Jahreserbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber.

 

§7.3 Vermietung und Verpachtung

Von Wohnraum 2 Monatskaltmieten, zahlbar vom Mieter (Pächter). Von Gewerberäumen 3% der Kaltmiete der gesamten Vertragsdauer, mindestens jedoch 3 Monatskaltmieten, zahlbar vom Mieter (Pächter), sofern nicht anders vereinbart. Bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich der Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von den vorstehenden Provisionssätzen vom Mieter (Pächter) eine weitere Monatsmiete. Garagen, Park – Einstellplätze pauschal 256,00 EUR.

 

§7.4 Vermietung auf Zeit

Bei Mietverträgen über einen Zeitraum von insgesamt unter zwölf Monaten staffelt sich die Provision wie folgt:

 

bis 1 Monat 25 % einer Monatsmiete

bis 2 Monate 50 % einer Monatsmiete

bis 3 Monate 75 % einer Monatsmiete

bis 4 Monate 100 % einer Monatsmiete

bis 5 Monate 125 % einer Monatsmiete

bis 12 Monate 150 % einer Monatsmiete

 

§8 Tätigwerden für Dritte

Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

 

§9 Reservierungsvereinbarung

Bei Eigentumserwerb können die Proventus Consult GmbH eine Reservierungsgebühr in Höhe bis zu 1,0% vom Kaufpreis verlangen. Die Reservierungsgebühr bei Mietwohnungen und Gewerbeflächen beträgt pauschal 250 Euro. Diese Gebühr wird im Falle eines Miet-/Kaufvertrages mit der fälligen, zu zahlende Provision verrechnet und gilt als Bestandteil des Miet/Kaufvertrages. Im Falle eines Rücktritts von den Seiten des Käufers/Mieters bleibt diese Gebühr als als Aufwandsentschädigung in voller Höhe bei den Proventus Consult GmbH. Im umgekehrten Fall (im Falle einer Ablehnung seitens der Eigentümer bzw. der Hausverwaltung) wird diese Gebühr wieder in voller Höhe an den Miet-/Kaufinteressenten zurück erstattet. Diese Reservierungsvereinbarung gilt für beide Vertragsparteien bis zu zwei Wochen ab der Reservierungsvereinbarung.

 

§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Auf das Verhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.

 

§11 Sonstiges

Die Proventus Consult GmbH haften nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. Vereinbarungen außerhalb dieser Bestimmungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen sind. Die teilweise Unwirksamkeit vertraglicher Bestimmungen oder Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Bedingungen nicht. Alle unsere Preise/Provisionssätze sind Brutto und daher inkl. 19% MwSt. zu berechnen.

 

Stand 01.01.2016

 

 

 

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